Reservierungsbedingungen

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN ab 01.01.2010

Für Reservierungen und Stornierungen von Ferienhausleistungen des Ferienhaus-Vermittlungsbüros Karelia Expert Touristen Service GmbH (später im Text Vermittlungsbüro) gelten folgende Bedin-gungen. Diese sind für beide Parteien verbindlich, sobald der Kunde die Reservierung vorgenom-men und das Vermittlungsbüro ihm eine Rechnung geschickt hat.

1) Preise

Der Mietpreis für ein Ferienhauses ist in der jeweiligen Beschreibung des Ferienhauses an-gegeben. Darin enthalten ist die Mehrwertsteuer. Das Vermittlungsbüro hat das Recht, Feh-ler in der Preisangabe zu korrigieren, bevor es dem Kunden die Rechnung schickt. Sofern nicht anders erwähnt, sind Bettwäsche, Reinigung oder Bearbeitungsgebühren nicht im Preis enthalten.

2) Bezahlung

Nach der Reservierung erhält der Kunde eine Rechnung für Anzahlung und Restzahlung. Die Anzahlung beträgt 30 % der Gesamtmiete. Zusammen mit ihr wird eine Servicegebühr von 15 € erhoben. Die Anzahlung ist im Laufe von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen.

Falls die Reservierung später als 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit vorgenommen wird, ist der gesamte Mietbetrag innerhalb von 7 Tagen ab Rechungsdatum zu zahlen, auf jeden Fall vor Mietbeginn. Wird die Reservierung später als 3 Tage vor Mietbeginn vorgenommen, muss die gesamte Miete innerhalb von 14 Tagen ab Reservierungsdatum gezahlt werden.

3) Stornierungen von Gästen

Eine Stornierung ist dem Vermittlungsbüro Karelia Expert Touristen Service GmbH immer schriftlich mitzuteilen. Stornierungen können per Post, E-Mail oder Fax vorgenommen wer-den. Wenn die Stornierung als normaler Brief per Post erfolgt, ist der Kunde für dessen Ein-gang verantwortlich. Die Stornierung tritt in Kraft, sobald die Stornierungsmitteilung bei Karelia Expert Touristen Service GmbH eingegangen ist. Der offizielle Eingangstag eines normalen Briefs ist der siebte Tag nach Datum des Poststempels.

Falls der Kunde seine Reservierung früher als 28 Tage (bei Reservierungen vom 24.12. bis 1.1. früher als 60 Tage) vor Beginn der Mietzeit storniert, wird ihm die geleistete Mietzah-lung abzüglich einer Servicegebühr von 15 € und einer Bearbeitungsgebühr von 20 € zu-rückerstattet. Falls die Stornierung später als 28 Tage (bei Reservierungen vom 24.12. bis 1.1. 60 Tage) vor Beginn der Mietzeit erfolgt, wird die gesamte Miete berechnet. Für den Fall, dass das Vermittlungsbüro in der Lage ist, das stornierte Ferienhaus an einen anderen Kunden zu vermieten, werden als Stornierungsgebühr eine Servicegebühr von 15 € und eine Bearbeitungsgebühr von 20 € erhoben.

Falls die Reservierung vor Beginn der Mietzeit aufgrund einer Erkrankung, eines Unglücks oder des Todes des Mieters oder eines im selben Haushalt lebenden Angehörigen storniert wird, hat der Kunde das Recht auf Erstattung seiner geleisteten Mietzahlungen abzüglich ei-ner Bearbeitungsgebühr von 20 € und einer Servicegebühr von 15 €. Das Vermittlungsbüro ist unverzüglich über den Vorfall zu unterrichten und ein ärztliches Attest oder sonstige zu-lässige Bescheinigungen vorzulegen. Falls die Mietzeit schon vor dem oben genannten Fall begonnen hat, wird keine Mietrückzahlung geleistet. Die Miete wird auch nicht zurücker-stattet, wenn das Vermittlungsbüro erst nach Beginn der Mietzeit über den Vorfall infor-miert wird.

4) Reservierungsänderungen

Falls der Kunde ein anderes Ferienhaus des Vermittlungsbüros mieten oder seine Mietzeit ändern möchte, gilt dies als Stornierung der früheren Reservierung und als Neureservierung, sofern die Parteien schriftlich nicht anders vereinbaren.

5) Das Recht des Vermittlers, eine Reservierung zu stornieren

Das Vermittlungsbüro hat das Recht, die Reservierung zu stornieren, falls der Kunde die Rechnungen nicht bezahlt. In einem solchen Fall kann die Reservierung storniert werden, auch ohne dass der Kunde gesondert informiert werden muss. Das Vermittlungsbüro hat auch das Recht, die Reservierung zu stornieren, falls der Kunde die Bestimmungen dieses Vertrags verletzt oder am Ferienziel die Ruhe stört. Wenn die Stornierung wegen eines vom Kunden verursachten Grundes erfolgt, werden keine Rückzahlungen geleistet.

Im Falle von höherer Gewalt (force majeur) beim Vermittlungsbüro hat der Kunde das Recht, die geleistete Mietzahlung in voller Höhe zurückzuerhalten. Eventuelle weitere Schä-den oder entstehende Kosten werden nicht erstattet. Im Falle von höherer Gewalt hat das Vermittlungsbüro auch das Recht, dem Kunden ein anderes Ferienhaus als vereinbart zu vermitteln. Falls das neue Ferienhaus teurer ist als das vom Kunden reservierte, wird kein Aufpreis verlangt. Ist das neue Ferienhaus billiger als das vom Kunden reservierte, hat die-ser das Recht, vom Vermittlungsbüro die Differenz zwischen der Miete des reservierten Fe-rienhauses und der des neuen Ferienhauses zu erhalten.

6) Ankunft und Schlüsselübergabe

Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Kunde den Namen und die Anschrift des Fe-rienhausbesitzers oder -verwalters, Angaben über die Schlüsselübergabe sowie eine An-fahrtsbeschreibung zum Ferienziel. Die Schlüssel des Ferienhauses werden dem Gast auf die in der Anfahrtsbeschreibung genannte Weise übergegeben. Der Gast muss dem Besitzer im Voraus seine Ankunftszeit mitteilen, wenn dies in der Anfahrtsbeschreibung gefordert wird. Während der Mietzeit ist der Gast für die Schlüssel verantwortlich. Falls diese Schlüssel verloren gehen, muss der Gast die aus der Beschaffung neuer Schlüssel oder dem Austausch der Schlösser entstandenen Kosten ersetzen.

7) Der Aufenthalt im Ferienhaus

Die Wochenmiete für gemietete Ferienhäusern enthält die freie Benutzung des Hauses. Die-ses hat Möbel, Koch- und Essgeschirr, Besteck und Brennmaterial für Heizen, Kochen und für die Beleuchtung sowie Matratzen, Decken und Kissen. Der Gast bringt seine eigene Bettwäsche und Handtücher mit, falls schriftlich nicht anders mitgeteilt. In den meisten Fe-rienhäusern kann der Gast Bettwäsche gegen Aufpreis mieten. Diese muss im Voraus reser-viert werden. Das Mitbringen eines Haustieres zum Ferienhaus ist immer gesondert zu ver-einbaren. Das Rauchen ist nur außerhalb des Ferienhauses gestattet.

Reinigungskosten werden extra in Rechnung gestellt.

Wenn nicht anders vereinbart, steht das Ferienhaus dem Gast ab 16.00 Uhr am Anreisetag bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

8) Schadenersatzansprüche

Der Gast ist verpflichtet, im Ferienhaus oder an seiner Einrichtung angerichtete Schäden zu ersetzen. Falls der Gast dem Vermittlungsbüro einen Schaden verursachtet, hat er diesen in vollem Umfang zu ersetzen.

9) Personenzahl

Das Ferienhaus darf nicht von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden als in der Ferienhausbeschreibung angegeben. Der Besitzer ist berechtigt, für zusätzliche Perso-nen eine angemessene Entschädigung zu verlangen, auch wenn keine Zusatzbetten zur Ver-fügung gestellt werden können. Die Beherbergung von eventuellen Schlafgästen muss im Voraus vereinbart werden. Die Benutzung von Zelten und Wohnwagen auf dem Gelände des Ferienhauses ist ohne Erlaubnis verboten.

10) Reklamationen

Alle Reklamationen bezüglich des Ferienhauses sind unverzüglich an den Besitzer oder das Vermittlungsbüro zu richten. Falls keine Abhilfe geschaffen wird, ist die Beanstandung un-verzüglich an das Vermittlungsbüro zu richten. Danach kann ein eventueller Schadenersatz-anspruch geltend gemacht werden, falls nicht inzwischen eine Mängelbeseitigung bzw. Re-paratur erfolgt ist. Der Schadenersatz ist schriftlich einzufordern, der Anspruch muss dem Vermittlungsbüro innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Mietzeit vorliegen. Falls der Gast einen Schadenersatzanspruch gegen das Vermittlungsbüro geltend macht, muss dieses während der Mietzeit über den Grund dafür informiert werden und die Möglichkeit erhalten, die fraglichen Mängel zu beheben.

Mängel an Ausstattung, Sauberkeit und Zustand des Ferienhauses sind dem Besitzer oder dem Vermittlungsbüro unverzüglich mitzuteilen. Der Gast hat nicht das Recht, aufgrund der Ausstattung, der Sauberkeit und des Zustands Ansprüche gegen das Vermittlungsbüro oder den Besitzer geltend zu machen, wenn er das Vermittlungsbüro nicht während der Mietzeit über die Mängel informiert und ihm keine Möglichkeit gegeben hat, diese zu beheben.